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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 30 AL 1270/05   

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LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 30 AL 1270/05 (https://dejure.org/2008,20610)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2008 - L 30 AL 1270/05 (https://dejure.org/2008,20610)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - L 30 AL 1270/05 (https://dejure.org/2008,20610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweise Erledigung eines Rechtsstreits durch Annahme eines Teilanerkenntnisses; Rücknahme eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Eintritt wesentlicher Änderungen; Verfügbarkeit eines Arbeitslosen zur Arbeitsvermittlung bei Möglichkeit des Arbeitslosen zur zeitnahen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Agentur für Arbeit kann mangelnde Erreichbarkeit eines Arbeitslosen durch Stempel in dessen Reisepass nachweisen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - unregelmäßige Erreichbarkeit - häufige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 30 AL 1270/05
    Mit den vom Senat für überzeugend gehaltenen Ausführungen des BSG (Urteil vom 09. Dezember 2003 - B 7 AL 56/02 R - in juris) geht der erkennende Senat hierbei davon aus, dass eine nur die noch streitigen Einzelzeiträume betreffende - also punktuelle - Beweislastentscheidung der einzelnen Zeiträume ausscheidet, weil - auch nach der Entscheidung des BSG (Urteil vom 03. März 1993 - 11 RAr 43/91 - in: SozR3-4100 § 103 Nr. 9) - nur zu prüfen ist, ob die Beklagte nicht für den gesamten Zeitraum, der von ihrer Aufhebungsentscheidung betroffen und hier noch streitgegenständlich ist, eine durchgängige Nichterreichbarkeit des Klägers ausgehen durfte.

    Da das BSG (Urteil vom 09. Dezember 2003 a. a. O.) eine durchgängige Ortsabwesenheit bei wiederkehrenden mehrtägigen, dem Arbeitsamt nicht bekannten Ortsabwesenheiten (fünf Auslandsaufenthalte des Klägers in dem dortigen Verfahren von 99 Tagen in einer Zeit von weniger als acht Monaten) bejaht hat, ist der Senat auch im vorliegenden Fall des hiesigen Klägers davon überzeugt, dass bei einer zugegebenen Abwesenheit von rund 8 Wochen in 8, 5 Monaten des Alg-Bezuges durch den Kläger eine durchgängige Ortsabwesenheit vorliegt.Schon die häufigen durch die Einträge im Reisepass belegten Abwesenheiten sowie die vom Kläger zugegebenen Zeiträume lassen den Schluss zu, dass der Kläger über den ganz überwiegenden gesamten (hier noch streitigen) Zeitraum hinweg unregelmäßig und deshalb für das zuständige Arbeitsamt nicht vorhersehbar und für mögliche Vermittlungsbemühungen einplanbar war, auch wegen der stets mit Kraftfahrzeugen zurückgelegten großen Entfernungen und der Reisedauer.

  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 30 AL 1270/05
    Anzulegen ist bei der Prüfung des Vorliegens der groben Fahrlässigkeit nicht ein objektiver, sondern ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab (BSG-Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 - m. w. N. in Arbeit und Beruf - AuB - 1997, 282).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 30 AL 1270/05
    Das BSG hat wiederholt darauf hingewiesen, dass ein so genanntes Nachschieben von Gründen eines Verwaltungsakts nur dann zulässig ist, wenn dadurch der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird und die Beachtung der Fristen von § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X verlangt; (BSGE 45, 206, 208 = SozR 2200 § 1227 Nr. 10; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 12; BSG, Urteil vom 18. September 1997 - 11 RAr 9/97 - DBlR 4454a AFG § 152; BVerwGE 38, 191, 195; 64, 356, 358).
  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 9/97

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und Rückforderung der erbrachten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 30 AL 1270/05
    Das BSG hat wiederholt darauf hingewiesen, dass ein so genanntes Nachschieben von Gründen eines Verwaltungsakts nur dann zulässig ist, wenn dadurch der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird und die Beachtung der Fristen von § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X verlangt; (BSGE 45, 206, 208 = SozR 2200 § 1227 Nr. 10; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 12; BSG, Urteil vom 18. September 1997 - 11 RAr 9/97 - DBlR 4454a AFG § 152; BVerwGE 38, 191, 195; 64, 356, 358).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 30 AL 1270/05
    Insoweit kommt für die hier noch streitigen Zeiträume eine Umkehr der Beweislast wegen mangelnder Mitwirkung des Klägers (vgl. BSGE 71, 256, 260 ff. = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7; BSGE 89, 243, 247 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8) mit der Folge in Betracht, dass er sich so behandeln lassen muss, als wäre er nicht erreichbar gewesen.
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 30 AL 1270/05
    Insoweit kommt für die hier noch streitigen Zeiträume eine Umkehr der Beweislast wegen mangelnder Mitwirkung des Klägers (vgl. BSGE 71, 256, 260 ff. = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7; BSGE 89, 243, 247 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8) mit der Folge in Betracht, dass er sich so behandeln lassen muss, als wäre er nicht erreichbar gewesen.
  • BSG, 29.01.1992 - 9a RVs 9/90

    Feststellung des Vomhundertsatzes einer Minderung der Erwerbsfähigkeit durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 30 AL 1270/05
    Eine wesentliche Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 SGB X liegt dann vor, wenn die Behörde unter den objektiv gegebenen Verhältnissen den Verwaltungsakt nicht hätte erlassen dürfen (vgl. BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 19; Steinwedel, in Kasseler Komm., § 48 SGB X, Rz. 13 ff.).
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 30 AL 1270/05
    Das BSG hat wiederholt darauf hingewiesen, dass ein so genanntes Nachschieben von Gründen eines Verwaltungsakts nur dann zulässig ist, wenn dadurch der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird und die Beachtung der Fristen von § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X verlangt; (BSGE 45, 206, 208 = SozR 2200 § 1227 Nr. 10; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 12; BSG, Urteil vom 18. September 1997 - 11 RAr 9/97 - DBlR 4454a AFG § 152; BVerwGE 38, 191, 195; 64, 356, 358).
  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91

    Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 30 AL 1270/05
    Mit den vom Senat für überzeugend gehaltenen Ausführungen des BSG (Urteil vom 09. Dezember 2003 - B 7 AL 56/02 R - in juris) geht der erkennende Senat hierbei davon aus, dass eine nur die noch streitigen Einzelzeiträume betreffende - also punktuelle - Beweislastentscheidung der einzelnen Zeiträume ausscheidet, weil - auch nach der Entscheidung des BSG (Urteil vom 03. März 1993 - 11 RAr 43/91 - in: SozR3-4100 § 103 Nr. 9) - nur zu prüfen ist, ob die Beklagte nicht für den gesamten Zeitraum, der von ihrer Aufhebungsentscheidung betroffen und hier noch streitgegenständlich ist, eine durchgängige Nichterreichbarkeit des Klägers ausgehen durfte.
  • BSG, 01.12.1977 - 12 RK 13/77
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 30 AL 1270/05
    Das BSG hat wiederholt darauf hingewiesen, dass ein so genanntes Nachschieben von Gründen eines Verwaltungsakts nur dann zulässig ist, wenn dadurch der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird und die Beachtung der Fristen von § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X verlangt; (BSGE 45, 206, 208 = SozR 2200 § 1227 Nr. 10; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 12; BSG, Urteil vom 18. September 1997 - 11 RAr 9/97 - DBlR 4454a AFG § 152; BVerwGE 38, 191, 195; 64, 356, 358).
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 107/78

    Berufung - Rechtmäßigkeit eines Sperrzeitbescheides - Erlöschensbescheid -

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